Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düren

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düren

Sie haben kürzlich eine Abmahnung oder gar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich nun, wie Sie am besten weiter vorgehen? Oder wurde Ihnen vielleicht ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, den Sie gerne von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen würden? Dann sind Sie beim Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier in Düren gut aufgehoben.

Wir vertreten Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Melden Sie sich noch heute bei uns und wir befassen uns intensiv mit Ihrer Fragestellung. Bis dahin kann Ihnen vielleicht unser FAQ zum Thema Arbeitsrecht weiterhelfen.

Was gehört alles zum Arbeitsrecht?

Grundsätzlich regelt das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dies kann zum einen einzelne Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen (Individualarbeitsrecht) als auch die Vertretungsorgane von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Ganzen (Kollektives Arbeitsrecht).

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung stellt eine Erklärung des Arbeitgebers dar, durch die der Arbeitnehmer auf ein vertragswidriges Verhalten hingewiesen werden soll. Zusätzlich fungiert die Abmahnung als eine Art Warnung, die dem Arbeitnehmer signalisiert, dass ein erneutes vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung führen kann.

Wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am besten verhalten, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung wird häufig auch als fristgerechte Kündigung bezeichnet und ist eine Kündigungsart, bei der ein bestehendes Arbeitsverhältnis unter der Einhaltung von Kündigungsfristen beendet wird. Neben den Kündigungsfristen müssen bei der ordentlichen Kündigung auch bestimmte Kündigungsgründe vorliegen, damit das Kündigungsschreiben seine Wirksamkeit entfaltet.

Wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Düren erläutern kann, werden in diesem Zusammenhang verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe voneinander unterschieden.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen, dann wird ein Arbeitsverhältnis sofort, ohne das Einhalten von Kündigungsfristen, beendet. Solch eine Kündigung ist jedoch nur in bestimmten Fällen rechtmäßig. In Betracht kommt eine fristlose Kündigung nur dann, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer der Vertragsparteien oder sogar beiden unzumutbar ist. Gründe für solch eine Unzumutbarkeit können das Begehen strafbarer Handlungen oder ein wiederholtes pflichtwidriges Verhalten sein. Dem Aussprechen einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier.

Wie sollten Sie nach einer Kündigung reagieren?

Wem gekündigt wird, der befindet sich zunächst einmal im Schock. Zu lange sollten Sie sich Ihrer Schockstarre jedoch nicht hingeben, sondern sich rasch an einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn wer sich gegen eine Kündigung, beispielsweise in Form einer Kündigungsschutzklage, wehren möchte, der hat nicht unbegrenzt Zeit dafür. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Gelingt dies nicht, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Setzen Sie sich also möglichst frühzeitig mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Düren zusammen und besprechen Sie die Handlungsoptionen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Müssen die Kündigungsgründe in der Kündigung angegeben werden?

Grundsätzlich müssen sich in einem Kündigungsschreiben keine Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses finden. Wurde im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag jedoch vereinbart, dass die Kündigungsgründe genau ausgeführt werden sollen, so muss dies auch geschehen. Wie Ihr Fachanwalt und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen sicherlich erläutern wird, darf die Tatsache, dass grundsätzlich keine Kündigungsgründe in der Kündigung selbst benannt werden müssen nicht damit verwechselt werden, dass keine spezifischen Kündigungsgründe vorliegen müssen. Dies ist nämlich nicht der Fall.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann durch ganz verschiedene Umstände unwirksam werden. Wurde bei Ihrer Kündigung beispielsweise nicht die Schriftform eingehalten oder wurde der Betriebsrat nicht angehört, obwohl dies eigentlich notwendig gewesen wäre, kann dies zu einer Unwirksamkeit führen. Daneben führt auch ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz oder der Umstand, dass die schwere Pflichtverletzung, die Ihnen im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung vorgeworfen wird, gar nicht stattgefunden hat, unter Umständen zu einer Unwirksamkeit.

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Sie zu Unrecht gekündigt wurden, dann kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte aus Düren gute Dienste leisten. Ihr Rechtsanwalt wird Ihr Kündigungsschreiben für Sie unter die Lupe nehmen und Ihnen dann seine Einschätzung dazu darlegen. Anschließend können Sie gemeinsam Ihr weiteres Vorgehen besprechen.

Was bedeutet Kündigungsschutz bzw. Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht?

Der Begriff Kündigungsschutz fasst alle gesetzlichen Vorschriften sowie vertraglichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zusammen, die Arbeitnehmer vor unzulässigen Kündigungen schützen sollen.

Die Kündigungsschutzklage gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine erhaltene Kündigung vom zuständigen Arbeitsgericht auf seine Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der betreffende Mitarbeiter seit mindestens 6 Monaten bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war. Zudem muss der betreffende Betrieb mindestens 10,5 Angestellte haben.

Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie nach dem Eingang der Kündigung lediglich 3 Wochen Zeit haben, um die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht?

Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man die einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Aufhebungsvertrag erfasst in der Regel den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, die Vereinbarung einer Abfindung und sonstige Rechte und Pflichten, die sich noch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis ergeben können.

Warum sollte man bei einem Aufhebungsvertrag vorsichtig sein?

Durch einen Aufhebungsvertrag werden für Sie als Arbeitnehmer manchmal Rechte ausgehebelt, die Ihnen im Falle einer Kündigung zugestanden hätten. So könnten noch offene Zahlungsansprüche erlöschen, wenn dies so im Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart wird. Außerdem drohen Ihnen bei einem Aufhebungsvertrag unter Umständen Sperrzeiten.

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag daher vor seinem Abschluss von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren überprüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie sich auf keinerlei für Sie nachteilige Vereinbarung einlassen.

Welchen Inhalt sollte ein Arbeitsvertrag haben?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen erläutern wird, kann ein Arbeitsvertrag auf ganz unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet sein. Theoretisch könnte er sogar mündlich vereinbart werden, solange die wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich fixiert werden.

In der Regel erhält ein Arbeitsvertrag aber zumindest diese Bestandteile:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und Angaben zu einer etwaigen Befristung
  • Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsort und Arbeitszeit
  • Angaben zur Vergütung
  • Absprachen zur Probezeit
  • Urlaubsanspruch und Regelungen im Hinblick auf Überstunden
  • Sonderzahlungen und sonstige Vereinbarungen
  • salvatorische Klausel
  • Unterschriften der Vertragsparteien

Was versteht man unter einem Arbeitszeugnis?

Als Arbeitszeugnis wird eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde bezeichnet, welche über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses informiert. Handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, gibt das Dokument auch Auskunft über die Fähigkeiten und arbeitsrelevanten Eigenschaften des Arbeitsgebers.

Für das Bewerben auf eine neue Stelle haben Arbeitszeugnisse zumeist eine herausragende Bedeutung. Sollten Sie also ein unwahres oder ungünstig formuliertes Arbeitszeugnis erhalten haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düren.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne weiter

Alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen können wir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier gemeinsam mit Ihnen besprechen. Von der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages, über die Einreichung einer Kündigungsschutzklage bis hin zur Forderung zur Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düren setzt sich mit all seiner Erfahrung und seinem Fachwissen gerichtlich und außergerichtlich für Sie ein! Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte.