Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Düren

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Düren

Sie planen ein Unternehmen zu gründen und überlegen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die passende ist? Daher möchten Sie sich zunächst über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen informieren und herausfinden, welche Rechtsform am besten zu Ihnen passt? Zudem möchten Sie wissen, was alles in einen Gesellschaftsvertrag gehört?
Dann sind Sie bei einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren gut aufgehoben. Wir werden uns Ihrer Probleme schnellstmöglich annehmen und gemeinsame Lösungsstrategien erarbeiten. Bis dahin können Ihnen vielleicht unsere FAQs zum Thema Gesellschaftsrecht weiterhelfen.

Was gehört alles zum Gesellschaftsrecht?

Unter Gesellschaftsrecht versteht man eine Ansammlung von Gesetzen und Vorschriften, welche die Innen- und Außenverhältnisse von Gesellschaften regeln. Regelungen zu diesem Rechtsgebiet finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch im Handelsgesetzbuch oder dem GmbH-Gesetz.

Voneinander unterschieden werden im Gesellschaftsrecht die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften, Mischformen dieser Gesellschaften sowie Vereine und Stiftungen.

Welche Rechtsform ist für meine Unternehmensgründung richtig?

Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, bei der komplexe Zusammenhänge bedacht werden müssen. Idealerweise treffen Sie diese Entscheidung nicht alleine, sondern lassen sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten.

So spielt es beispielsweise eine Rolle, wie viele Personen an der Gründung sowie an der Leitung des Unternehmens beteiligt sein sollen. Wie viel Eigenkapital in das Start-up gesteckt werden kann oder wie risikoreich die Unternehmensgründung, bzw. die dahintersteckende Idee ist. Auch die Frage der persönlichen Haftung ist ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für eine bestimmte Gesellschaftsform.

All diese Aspekte und viele weitere können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Düren in einem persönlichen Gespräch in Ruhe erörtern.

Was sind Personengesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften?

Unter einer Personengesellschaft versteht man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes. Die Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Typische Rechtsformen der Personengesellschaft sind:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • die stille Gesellschaft

Unter einer Kapitalgesellschaft versteht man hingegen eine Gruppe der Handelsgesellschaften, bei denen die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Im Gegensatz zur Personengesellschaft sind Kapitalgesellschaften eigenständige Rechtspersönlichkeiten, also juristische Personen. Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich bei diesen Gesellschaftsformen in der Regel auf das eingebrachte Kapital.

Typische Rechtsformen der Kapitalgesellschaft sind:

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • die eingetragene Genossenschaft (eG)

Wie Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren Ihnen weiterhin erläutern kann, gibt es daneben noch Mischformen aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Die bekannteste dieser Mischformen ist wohl die GmbH & Co. KG.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Von einem Einzelunternehmen spricht man, wenn ein Gewerbetreibender seine Geschäfte ohne weitere Gesellschafter ganz alleine führt. Dies kann als Kaufmann oder als sogenannter Kleingewerbetreibender geschehen. Ein Einzelunternehmer haftet mit seinem ganzen privaten Vermögen und trägt alle anfallenden Gewinne und Verluste alleine. Ob diese Rechtsform für Sie in Betracht kommt, können Sie mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht erörtern.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die GbR wird auch als die Grundform der Personengesellschaft bezeichnet und kann vergleichsweise einfach und kostengünstig gegründet werden. Bei einer GbR verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig dazu, einen gemeinsamen Zweck auf eine zuvor festgelegte Art und Weise zu erreichen. Das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages ist in diesem Zusammenhang sinnvoll, aber keine zwingende Voraussetzung für die Gründung einer GbR. Die GbR kann angemeldet werden oder entsteht kraft Gesetz durch die Aufnahme der gemeinsamen Tätigkeit.

Grundlage der GbR ist, wie Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht Ihnen genauer erläutern kann, dass sich mehrere Personen zusammenfinden, die gemeinsam selbstständig arbeiten wollen.

Was versteht man unter einem Eingetragenen Kaufmann (e.K.)?

Auch zu diesem Thema kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Düren ausführliche Informationen zukommen lassen. Kurz gesagt gibt diese Bezeichnung an, dass ein Einzelunternehmer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Auf die Geschäfte dieses Kaufmanns findet dann das Handelsrecht des HGB Anwendung. Die Eintragung kann freiwillig erfolgen oder aber, ab einem bestimmten Jahresumsatz, obligatorisch.

Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Ihnen mitteilen wird, handelt es sich bei der OHG um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe unter einem gemeinschaftlichen Namen betreiben. Es gibt keine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern. Ein bestimmtes Mindestkapital ist für die Gründung einer OHG nicht vorgesehen. Doch die OHG muss selbstverständlich als Gewerbe angemeldet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?

In vielerlei Hinsicht ähnelt die KG der OHG. Auch bei ihr schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen, die einen gemeinsamen Zweck unter einem Firmennamen verfolgen wollen. Allerdings haftet bei der KG mindestens ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, während der andere lediglich mit seiner im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlage haftet. Der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter wird als Komplementär bezeichnet, der andere Gesellschafter ist der Kommanditist. Mehr dazu erfahren Sie von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Gesellschaftsrecht.

Was ist eine GmbH?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, bei der sich die Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Vertreten durch eine Geschäftsführung, kann die GmbH Eigentum erwerben, klagen oder verklagt werden. Die GmbH hat eigene Rechte und Pflichten, die losgelöst von denen der Gesellschafter sind.

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Wie ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Ihnen erklären wird, ist die AG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die AG benötigt einen Gründer als Vorstand und mindestens drei Aufsichtsräte. Die Gesellschafter der AG werden als Aktionäre bezeichnet und können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Das in Form von Aktien zerlegte Grundkapital der AG muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Wie ein Anwalt für Gesellschaftsrecht weiter für Sie ausführen kann, ist die Gründung einer AG mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Von Ihrem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht werden Sie erfahren, dass es sich bei dem Gesellschaftsvertrag um eine Vertragsform handelt, durch den in den meisten Fällen erst eine Gesellschaft entsteht. Der Abschluss solch eines Vertrages markiert den Beginn der Entstehung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Auch, welcher Zweck durch die gegründete Gesellschaft erreicht werden soll, wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Beim Aufsetzen solch eines Vertrages kann Ihnen ein Anwalt bzw. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht behilflich sein.

Wer benötigt einen Gesellschaftsvertrag?

Grundsätzlich benötigt jeder, der eine Gesellschaft gründen möchte, einen Gesellschaftsvertrag. Je nach Art der zu gründenden Gesellschaft, gilt es hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages Formvorschriften und inhaltliche Vorgaben zu beachten. Welche das sind, können Sie bei Ihrem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht der Kanzlei Dettmeier erfahren.

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen gerne weiter

Das Gesellschaftsrecht ist ein breit gefächertes und komplexes Rechtsgebiet, bei dem Sie sich unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Gesellschaftsrecht sichern sollten. Fehler und Unwissenheit in diesem Bereich können leider für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben.

Um Ihnen diese Konsequenzen zu ersparen und Ihnen und Ihrem neu gegründeten Unternehmen die optimalen Startvoraussetzungen zu verschaffen, stehen wir als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht an Ihrer Seite! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrem Anwalt für Gesellschaftsrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte.