Rechtsanwalt für Sozialrecht & Arbeitslosengeld in Düren

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Düren

Sie streiten sich mit dem Jobcenter darüber, welche Ansprüche Ihnen im Rahmen Ihres Arbeitslosengeld II zustehen und ziehen dabei häufig den Kürzeren? Oder vielleicht fragen Sie sich ja auch ganz allgemein, wie Sie Ihre Ansprüche gegen die Krankenversicherung oder die Rentenversicherungen durchsetzen können?

Da es zumeist ein anstrengendes Unterfangen ist die eigenen Rechtsansprüche gegenüber dem Sozialstaat durchzusetzen, sollten Sie für diesen Zweck einen starken Partner an Ihrer Seite haben. Wir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier in Düren möchten Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen und setzen uns mit all unserer Erfahrung und unserem Fachwissen für Sie ein. Bis dahin können Ihnen vielleicht unsere FAQs zum Thema Sozialrecht weiterhelfen.

Was regelt das Sozialrecht?

Unter dem Begriff der Sozialhilfe versteht man verschiedene staatliche Leistungen, die zur Sicherung der Existenz dienen und von staatlicher Seite in Notlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Sozialhilfe umfasst unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Was versteht man unter Sozialhilfe?

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Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Diese Frage können Sie gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Sozialrecht aus Düren in einem persönlichen Gespräch klären. Ihr Rechtsanwalt wird Ihre individuelle Lebenssituation in rechtlicher Hinsicht prüfen und ermitteln, ob Sie beispielsweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, Ihnen bestimmte Hartz IV – Leistungen zustehen oder Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter erfüllen.

Sie können sich auch an Ihren Rechtsanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier wenden, wenn Sie glauben, dass Ihr Regelbedarf bzw. Ihr Mehrbedarf vom Jobcenter falsch berechnet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)?

Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen ist, dass Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung darstellt, während Hartz IV eine staatliche Leistung für bedürftige Personen ist.

Wie Ihr Fachanwalt für Sozialrecht weiter ausführen wird, ist das ALG I unabhängig von Ersparnissen und kommt nur dann in Betracht, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate lang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I?

Wie bereits erwähnt, müssen Sie zur Bejahung dieses Anspruchs arbeitslos sein und innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate lang gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Zusätzlich müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit offiziell als arbeitslos gemeldet haben. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Fachanwalt für Sozialrecht aus Düren.

Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?

Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II sind im SGB II geregelt. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass Sie mindestens 15 Jahre alt sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zudem dürfen Sie Ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Es muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen oder ein Zusammenleben mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gegeben sein. Als weitere Voraussetzung muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Gerne prüft Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht für Sie, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind.

Was ist Krankengeld und wem steht es zu?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Diese wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht. Das Krankengeld dient dem Zweck, den Versicherten bei einer längeren Krankheit finanziell abzusichern. Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer oder freiwillig Versicherte, wie Ihnen Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier erklären kann.
Endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nach 6 Wochen, springt die gesetzliche Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes ein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers lückenlos durch einen Arzt bescheinigt wurde.

Insgesamt erhalten erkrankte Arbeitnehmer maximal für 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von zwei Jahren. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht aus Düren.

Was sind Pflegeleistungen und wem stehen diese zu?

Auch mit dieser Frage können Sie sich an Ihren erfahrenen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden. Als Pflegeleistungen werden all die Leistungen verstanden, auf die Pflegeversicherte nach einer Überprüfung ihres tatsächlichen Bedarfs und nach der Anerkennung eines Pflegegrads einen Anspruch haben. Anspruchsberechtigt sind also anerkannt pflegebedürftige Personen, die entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.

Näheres zum Thema Pflegeleistungen und ob Ihnen diese zustehen erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrem Fachanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte aus Düren.

Was versteht man unter der Erwerbsminderungsrente und wer kann sie beantragen?

Die Erwerbsminderungsrente soll das Einkommen ersetzen, wenn eine Person aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr arbeitsfähig ist. Können täglich noch einige Stunden gearbeitet werden, kommt lediglich eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht.

Es gibt viele Voraussetzungen, die für die Bejahung des Anspruchs auf volle Erwerbsminderungsrente gegeben sein müssen. So darf die Regelaltersgrenze für die regulären Rentenansprüche noch nicht erreicht und für das spezielle Krankheitsbild in Betracht kommenden Reha-Maßnahmen müssen ausgeschöpft worden sein. Des Weiteren müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden sein.

Auf was Sie noch achten müssen, bevor Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen können, erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Sozialrecht gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was gehört zum Schwerbehindertenrecht?

Auch diese Frage kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier in Ruhe erläutern. Grundsätzlich umfasst das Schwerbehindertenrecht alle gesetzlichen Regelungen, welche sich mit den Rechten und Rechtsverhältnissen von Schwerbehinderten in Deutschland befassen. Als schwerbehindert werden Personen eingeordnet, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Schweregrad von mindestens 50 aufweist.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht aus Düren helfen wir Ihnen gerne weiter

Unabhängig davon, auf welchem Gebiet des Sozialrechts Sie Hilfe brauchen, können wir als Rechtsanwalt für Sozialrecht Ihnen zur Seite stehen. Wir beraten Sie nicht nur umfassend über Ihre Handlungsoptionen, sondern vertreten Sie auch gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Behörden oder der Krankenversicherung. Als rechtlicher Laie ist man schnell mit dem „Behördendeutsch“ der Ämter überfordert und weiß gar nicht welche Ansprüche einem überhaupt zustehen. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier weiß genau, welche Rechte Sie haben und wie er diese Rechte für Sie durchsetzen kann.