Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Düren
Was beinhaltet das Allgemeine Strafrecht?
Unter diesem Begriff werden all die Delikte zusammengefasst, die ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) und nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen normiert sind. Eine allgemeingültige Definition stellt diese Zusammenfassung allerdings nicht dar. Eine andere Annäherung an den Begriff des Allgemeinen Strafrechts setzt eine gewisse Häufigkeit der entsprechenden Delikte voraus.
Welche Tatvorwürfe fallen unter das Allgemeine Strafrecht?
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düren wird Ihnen als Beispiele für Straftaten des Allgemeinen Strafrechts unter anderem Körperverletzungsdelikte wie die einfache, die gefährliche oder die schwere Körperverletzung nennen, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung), die sogenannten Rohheitsdelikte (Raub, Nötigung) sowie Delikte wie die Beleidigung oder die üble Nachrede.
Welche Konsequenzen kann die Verurteilung für eine Straftat nach sich ziehen?
Einer Straftat beschuldigt zu werden, ist für die meisten Menschen zunächst einmal ein Schock. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen ganz in Ruhe erklären, welche Folgen eine Verurteilung für Sie haben könnte.
Das deutsche Strafrecht kennt als Hauptstrafen die Freiheitsstrafe sowie die Geldstrafe. Die sogenannte zeitige Freiheitsstrafe darf nach § 38 Abs. 2 StGB nicht länger als 15 Jahre betragen. Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten wird in der Regel von Gerichten nicht ausgesprochen, außer es liegen besondere Umstände vor.
Wurde eine zeitige Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren ausgesprochen, kann die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Als schwerste Strafe des deutschen Strafrechtssystems gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird jedoch nur für schwerste Straftaten, wie den Mord, verhängt.
Wie kann ein Strafverteidiger bzw. ein Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen helfen?
Schon ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden kann Ihr Fachanwalt für Strafrecht Ihnen gute Dienste leisten. Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Rechtsbeistand an Ihrer Seite und ohne sich zuvor von diesem beraten zu lassen. Denn es passiert leider viel zu leicht, dass man sich „verplappert“ und vor lauter Aufregung zu einer Aussage hinreißen lässt, die man mit einem kühlen Kopf nicht getätigt hätte.
Je früher Sie einen Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, desto stärker kann dieser den Gang des weiteren Verfahrens in Ihrem Sinne beeinflussen.
Bei „kleineren“ Straftaten ist es oberstes Ziel Ihres Strafverteidigers, dass Ihr Verfahren vorzeitig eingestellt wird. Daneben wird Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier natürlich versuchen, Ihre Verurteilung zu vermeiden oder eine möglichst milde Strafe für Sie zu erreichen.
Deshalb sollten Sie eine Gerichtsverhandlung möglichst vermeiden!
Das Durchlaufen einer Gerichtsverhandlung kann für die Angeklagten eine äußerst strapaziöse Angelegenheit sein, der sich niemand gerne aussetzt. Denn nicht nur in emotionaler Hinsicht kann ein Gerichtsprozess seine Spuren hinterlassen, auch dem Ruf des (zu Unrecht) Angeklagten kann eine Gerichtsverhandlung abträglich sein.
Daher versuchen wird als Ihr Fachanwalt und Rechtsanwalt der Kanzlei Dettmeier aus Düren, Ihnen die Strapazen eines Gerichtsprozesses zu ersparen. Für dieses Ansinnen stehen immer dann die Chancen besonders gut, wenn die Ihnen vorgeworfene Tat im unteren Bereich der rechtlichen Verfehlungen angesiedelt werden kann.
Ein Verfahren kann beispielsweise wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Ihr Strafverteidiger kann eine Einstellung gegen Auflagen für Sie herausholen.
Was versteht man unter Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung?
Auch diese Frage kann Ihnen Ihr Fachanwalt und Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düren Ihnen bei einem Beratungsgespräch in Ruhe erläutern. Die Delikte Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung werden auch als Eigentumsdelikte bezeichnet. Das Schutzgut der Eigentumsdelikte ist das Eigentum als solches. Der Wert des jeweiligen Eigentums ist dabei allerdings nicht von Bedeutung. Diese Delikte haben die Zielsetzung, das Eigentum vor der unerlaubten Wegnahme oder der Zerstörung zu schützen.
Sollten Sie einer dieser Straftatbestände beschuldigt worden sein, wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier.
Was versteht man unter einer Körperverletzung?
Eine Körperverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Der Grundtatbestand der einfachen Körperverletzung findet sich übrigens in § 223 StGB. Wie Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht weiter ausführen kann, soll die körperliche Gesundheit durch diesen Tatbestand geschützt werden. Die Folgen, die eine Körperverletzung beim Geschädigten hervorrufen kann, kann sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise zeigen. Von Blutergüssen, über kleine Wunden bis hin zu größeren Blessuren. Die Folgen einer Körperverletzung können sich aber auch in Form von Schlafstörungen oder Angstzuständen niederschlagen. Auch diese Folgen können also unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen.
Als weitere Tatbestandshandlung der Körperverletzung kommt die Gesundheitsschädigung in Betracht. Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Düren wird weiter für Sie ausführen, dass unter einer Gesundheitsschädigung das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes verstanden wird. Eine Vergiftung oder eine Erkrankung können Beispiele für solch einen krankhaften Zustand sein.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem kompetenten Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger der Kanzlei Dettmeier aus Düren.
Wie werden Mord und Totschlag in strafrechtlicher Hinsicht voneinander unterschieden?
Bei beiden Tatbeständen, die in § 211 StGB (Mord) und § 212 StGB (Totschlag) normiert sind, handelt es sich um ein Tötungsdelikt. Gemeinsam ist beiden Tatbeständen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen vorliegt. Ein Totschlag unterscheidet sich vom Mord aber dadurch, dass keine Mordmerkmale vorliegen. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen sagen, dass die Mordmerkmale in § 211 StGB abschließend aufgeführt sind. Es handelt sich bei ihnen um unterschiedliche Tatvarianten der Tötung. Mordmerkmale sind beispielsweise die Habgier, die Mordlust, die niedrigen Beweggründe, der heimtückische Mord oder der Verdeckungsmord.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht helfen wir Ihnen gerne weiter
Sollten Sie einer Straftat des Allgemeinen Strafrechts beschuldigt werden, kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte. Von der ersten polizeilichen Vernehmung, über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Gerichtsverhandlung sind wir an Ihrer Seite. Wir vertreten Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich und werfen all unsere Erfahrung und unser Fachwissen für Sie in die Waagschale. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte aus Düren.