
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Düren
Was beinhaltet das Allgemeine Strafrecht?
Unter diesem Begriff werden all die Delikte zusammengefasst, die ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) und nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen normiert sind. Eine allgemeingültige Definition stellt diese Zusammenfassung allerdings nicht dar. Eine andere Annäherung an den Begriff des Allgemeinen Strafrechts setzt eine gewisse Häufigkeit der entsprechenden Delikte voraus.
Welche Tatvorwürfe fallen unter das Allgemeine Strafrecht?
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düren wird Ihnen als Beispiele für Straftaten des Allgemeinen Strafrechts unter anderem Körperverletzungsdelikte wie die einfache, die gefährliche oder die schwere Körperverletzung nennen, die Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung), die sogenannten Rohheitsdelikte (Raub, Nötigung) sowie Delikte wie die Beleidigung oder die üble Nachrede.
Welche Konsequenzen kann die Verurteilung für eine Straftat nach sich ziehen?
Einer Straftat beschuldigt zu werden, ist für die meisten Menschen zunächst einmal ein Schock. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird Ihnen ganz in Ruhe erklären, welche Folgen eine Verurteilung für Sie haben könnte.
Das deutsche Strafrecht kennt als Hauptstrafen die Freiheitsstrafe sowie die Geldstrafe. Die sogenannte zeitige Freiheitsstrafe darf nach § 38 Abs. 2 StGB nicht länger als 15 Jahre betragen. Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten wird in der Regel von Gerichten nicht ausgesprochen, außer es liegen besondere Umstände vor.
Wurde eine zeitige Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren ausgesprochen, kann die Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Als schwerste Strafe des deutschen Strafrechtssystems gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird jedoch nur für schwerste Straftaten, wie den Mord, verhängt.