Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht in Düren

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Düren

Das Erbrecht ist eine Rechtsmaterie, mit der man sich naturgemäß nur ungern beschäftigt. Früher oder später werden wir allerdings alle einmal mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommen. Egal, ob es darum geht ein eigenes Testament zu errichten, erbrechtliche Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder seinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen.

Da das Erbrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet ist, sollten Sie sich unbedingt mit Ihren Fragen an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte in Düren wenden. Wir werden uns bemühen, Ihre Angelegenheiten schnellstmöglich zu regeln. Bis dahin können Ihnen vielleicht unsere FAQs zum Thema Erbrecht weiterhelfen.

Was gehört alles zum Erbrecht?

Das Erbrecht ist nicht nur ein subjektives Recht und im deutschen Grundgesetz verankert, sondern beschreibt auch ein Rechtsgebiet, welches die Verteilung des Vermögens eines Erblassers auf Erben zum Inhalt hat. Regelungen zum deutschen Erbrecht finden sich vor allem im 5. Buch des BGB. Inhaltlich wird dort unter anderem das Prinzip der Universalsukzession, die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, das Erbrecht des Ehegatten und die Regelungen im Hinblick auf das Verfassen von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen ausgeführt.

Was versteht man unter einem Testament?

Als Testament wird eine Verfügung von Todes wegen definiert, die Regelungen und Wünsche des Erblassers für den Erbfall zum Inhalt hat. Vorschriften zum Testament bzw. zur letztwilligen Verfügung, wie das Testament auch bezeichnet wird, finden sich im § 1937 BGB. Das Testament ist eine einseitige, formbedürftige und jederzeit widerrufbare Willenserklärung. Seine Wirkung entfaltet die Willenserklärung erst dann, wenn der Erbfall eintritt, also der Erblasser stirbt.

Ein Testament kann sowohl handschriftlich verfasst werden, als auch in der Form eines öffentlichen notariellen Testaments errichtet werden. Worauf Sie genau beim Errichten Ihres Testaments achten müssen, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht gerne in einem besonderen Gespräch.

Wer sollte ein Testament aufsetzen?

Grundsätzlich ist es immer gut sich damit zu beschäftigen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tode geschehen soll. Dafür ist es zunächst notwendig zu wissen, wer ohne das Aufsetzen eines Testaments oder einer anderen Verfügung von Todes wegen erbberechtigt wäre.

Anschließend könne Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden sind oder gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht abweichende Vorkehrungen im Hinblick auf die Erbeinsetzung, eine etwaige Enterbung oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung treffen möchten.

Was versteht man unter einem Erbvertrag?

Wie Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Düren Ihnen in einem persönlichen Gespräch genauer erläutern kann, stellt der Erbvertrag ebenfalls eine Verfügung von Todes wegen dar. Auch in einem Erbvertrag können Regelungen getroffen werden, die den Verbleib des eigenen oder eines gemeinschaftlichen Vermögens nach dem eigenen Tode zum Inhalt haben. Im Unterschied zum Testament handelt es sich beim Erbvertrag jedoch um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dessen Errichtung alle Vertragspartner höchstpersönlich anwesend sein müssen. Zudem muss der Erbvertrag zwingend vor einem Notar geschlossen werden.

Gerne berät Sie Ihr Anwalt für Erbrecht ausführlich zum Thema Erbvertrag bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was versteht man unter gesetzlicher Erbfolge?

Im deutschen Erbrecht stellt die gesetzliche Erbfolge die Reihenfolge dar, in welcher der Nachlass eines Erblassers nach dessen Tod aufgeteilt wird. Gibt es keine Verfügung von Todes wegen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Vorschriften zur gesetzlichen Erbfolge finden sich in den §§ 1924 bis 1936 BGB. Gesetzliche Erben sind primär die Verwandten und der überlebende Ehepartner.

Die Verwandten werden in 5 verschiedene Ordnungen eingeteilt, wobei Verwandte erster Ordnung alle anderen Verwandten ausschließen, diesen also vorgehen. Verwandte erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, wozu neben den leiblichen Kindern auch Adoptivkinder, Enkel und sogar Urenkel zählen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe?

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser darüber entscheiden, was mit seinem Nachlass nach seinem Ableben passiert. Er kann dabei aber nicht nur Erben bestimmen, sondern auch einzelne Vermächtnisnehmer auswählen. Durch ein Vermächtnis erwirbt der Vermächtnisnehmer ein Anrecht darauf, einzelne Nachlassgegenstände vom Erben herausgegeben zu bekommen. Der Vermächtnisnehmer hat also keinen direkten Anspruch auf bestimmte Gegenstände, beispielsweise gegenüber dem Nachlassgericht, erwirbt keine Erbenstellung und kann keinen Erbschein beantragen. Er kann lediglich sein Vermächtnis gegenüber dem rechtmäßigen Erben einfordern.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kann Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Düren diese gerne für Sie beantworten.

Wie verläuft eine Testamentsvollstreckung?

Auch zu diesem Thema können Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht der Kanzlei Dettmeier informieren. Der Testamentsvollstrecker wird auch als verlängerter Arm des Verstorbenen bezeichnet und ist dafür verantwortlich, dass eine ordnungsgemäße Verteilung des Nachlasses unter den Erben stattfindet. Streiten sich die Erben, fungiert der Testamentsvollstrecker als objektiver Vermittler. Oberstes Ziel der Testamentsvollstreckung ist dabei stets, dass der Wille des Erblassers durchgesetzt wird.

Damit die Testamentsvollstreckung durchgeführt werden kann, muss der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung die Vollstreckungsart festlegen, einen geeigneten Vollstrecker benennen, dessen Befugnisse und Aufgaben festlegen und die Testamentsvollstreckung rechtssicher anordnen. Hierbei kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht aus Düren helfen.

Wie kann man jemanden enterben?

Wer die eigenen Nachkommen enterben möchte, kann dies durch die Anfertigung eines Testaments erreichen. Die Umgehung der gesetzlichen Erbfolge kann ganz direkt erfolgen, indem ins Testament aufgenommen wird, dass Person X nichts erben soll oder indirekt, indem eine andere Person als Alleinerbe benannt wird. Wer seine Kinder enterbt hat, muss ihnen dennoch den sogenannten Pflichtteil zukommen lassen. Diese Verpflichtung entfällt lediglich in Ausnahmefällen.

Was ist eine Erbschaftsanfechtung?

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie auch zu diesem Thema umfassend informieren. Durch eine Erbschaftsanfechtung kann die letztwillige Verfügung eines Erblassers angefochten werden. Damit eine Erbschaftsanfechtung überhaupt in Betracht kommt, müssen geeignete Gründe für eine Erbschaftsanfechtung vorliegen und die betreffende Person muss zum Kreis derjenigen zählen, die zur Anfechtung berechtigt ist.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht helfen wir Ihnen gerne weiter

Ganz egal, welche erbrechtliche Frage Sie haben, bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht werden Sie umfassend beraten und betreut. Ihr Anwalt für Erbrecht kann Sie nicht nur bei der Errichtung eines Testaments unterstützen, sondern Sie auch gerichtlich und außergerichtlich vertreten, wenn Sie Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen möchten. Vereinbaren Sie ganz unkompliziert einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht aus Düren und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen werden wir alles daransetzen, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen Ihre Probleme zu lösen.