Rechtsanwalt & Fachanwalt für Baurecht in Düren

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Düren

Sie möchten Ihr eigenes Haus bauen und können es kaum erwarten, in Ihren eigenen vier Wänden zu leben. Sie träumen davon, täglich Ihre Baustelle zu besuchen, um keinen noch so kleinen Fortschritt zu verpassen? Doch leider warten vor Baubeginn noch jede Menge Anträge, Verträge und Besprechungen auf Sie. Zudem sind Sie verunsichert, welche Unterlagen Sie genau für eine Baugenehmigung einreichen müssen und was Sie bei der Beauftragung eines Architekten beachten sollten? Vielleicht haben Sie ja auch Baumängel entdeckt und fragen sich nun, wie Sie weiter vorgehen sollten?

Egal ob Privatperson oder Werkunternehmer – Ihr Rechtsanwalt für Baurecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren kann Ihnen noch heute weiterhelfen. Bis dahin finden Sie Antworten zu den häufigsten baurechtlichen Fragen in unserem FAQ zum Thema Baurecht.

Worum geht es im Baurecht?

Beim Baurecht handelt es sich um ein sehr komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet, das sich grob in einen öffentlichen und einen privaten Teil unterteilen lässt. Bestandteil des öffentlichen Baurechts sind Regelungen und Vorschriften, die sich auf das Bauvorhaben als solches beziehen. Hier kann wiederum eine Unterteilung in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vorgenommen werden. Relevante Gesetzesgrundlagen bilden neben dem bundesweit geltenden Baugesetzbuch landesrechtliche und kommunale Regelungen. Bebauungspläne und Baugenehmigungen sind beispielsweise Regelungsinhalte des öffentlichen Baurechts, wie Ihr Rechtsanwalt für Baurecht aus Düren Ihnen erläutern kann.

Das private Baurecht hingegen, wird dem Zivilrecht zugerechnet und setzt sich unter anderem mit dem Zustandekommen von Bauverträgen oder den Rechtsbeziehungen von anderen privaten Beteiligten am Bauvorhaben auseinander. Solche andere Beteiligte können Handwerker, Bauunternehmen oder Architekten sein.

Was heißt Bauvertrag und Bauträgervertrag?

Auch diese Frage kann Ihr Rechtsanwalt für Baurecht Ihnen noch einmal ausführlicher in einem persönlichen Gespräch erläutern. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass man unter einem Bauvertrag einen Werkvertrag zwischen Auftraggeber, der auch Besteller genannt wird, und Auftragnehmer, zumeist ein Unternehmen, versteht, welcher die Herstellung, den Umbau oder die Renovierung eines Bauwerks zum Inhalt hat. In der Regel wird dieses Bauwerk auf einem Grundstück errichtet, das bereits dem Auftraggeber gehört.

Im Gegensatz dazu stellt der Bauträgervertrag eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag dar. Als Bauträger fungiert in diesem Kontext in der Regel ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf und der Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zu gewerbsmäßigen Zwecken beschäftigt. Im Ergebnis verkauft der Bauträger also das Grundstück, sowie das auf ihm errichtete Gebäude.

Regelungen zu dieser speziellen Vertragsform finden sich in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Ihr Rechtsanwalt für Baurecht aus Düren wird Sie noch darauf hinweisen, dass ein Bauträgervertrag unbedingt notariell beurkundet werden muss, da er den Erwerb eines Grundstücks beinhaltet.

Wofür benötigt man eine Baugenehmigung und wo beantragt man sie?

Bevor Sie ein Haus bauen oder bauen lassen, brauchen Sie eine Baugenehmigung. Ganz konkret benötigt man eine Baugenehmigung für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Da Baurecht Ländersache ist, finden sich die Voraussetzungen und Bestimmungen zur Baugenehmigung größtenteils auf der Ebene der Landesgesetze und den Landesbauordnungen.

Bevor Sie eine Baugenehmigung erhalten, müssen Sie zunächst einen Bauantrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde einreichen. Innerhalb der Gemeinde wird der Bauantrag zumeist von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) bearbeitet. In einigen Fällen macht vorab das Stellen einer Bauvoranfrage Sinn.

Informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Baurecht wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist oder besuchen Sie die Website Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Dort werden Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema finden.

Wer kann einen Bauantrag stellen?

In Nordrhein-Westfalen muss der Bauantrag von Bauherren bzw. einer bauvorlageberechtigten Person beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Als bauvorlageberechtige Personen gelten beispielsweise Bauingenieure oder Architekten. Einreichen können Sie den Bauantrag zwar selbst, dieser muss jedoch von einem Fachmann für Bauvorhaben unterzeichnet sein. Dies ist besonders bei größeren Bauwerken von Bedeutung.

Mehr über den Kreis der bauvorlageberechtigten Personen erfahren Sie von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Baurecht.

Welche Unterlagen müssen bei einem Bauantrag eingereicht werden?

Je nach Verfahrensart (einfaches Genehmigungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren etc.) und der zu beachtenden Landesverordnung kann der Umfang der einzureichenden Unterlagen variieren. Lassen Sie einen Fachanwalt bzw. Rechtsanwalt für Baurecht überprüfen, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

In der Regel werden Sie aber mindestens diese Unterlagen einreichen müssen:

  • Das jeweils einschlägige Antragsformular
  • Lageplan
  • beglaubigter Auszug aus der Flurkarte
  • Baubeschreibung und Bauzeichnungen
  • bautechnische Nachweise
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Anlagen
  • Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung
  • Erhebungsbogen für die Baugenehmigung

Welche Kosten entstehen für eine Baugenehmigung?

Pauschale Angaben zu den entstehenden Kosten können nicht gemacht werden, da die Kostenfrage wiederum Landessache ist. Grob können Sie mit rund 0,5 Prozent der Gesamtbaukosten rechnen. Für die Prüfung und die Entscheidung über Ihren Bauantrag erhebt die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Verwaltungsgebühr, deren Höhe sich unter anderem nach Art des Genehmigungsverfahrens sowie nach den Rohbaukosten richtet. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Baurecht aus Düren.

Wie lange gilt eine Baugenehmigung?

Auch hier wird Ihr Anwalt für Baurecht Sie wiederum auf die unterschiedlichen Landesregelungen verweisen. Für NRW gilt, dass die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren mit der Bauausführung begonnen wurde oder die Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen wurden. Die Frist können Sie aber bis zu 1 Jahr verlängern. Bei dieser Fristverlängerung kann Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Baurecht helfen.

Muss der Nachbar meinem Bauvorhaben zustimmen?

Im deutschen Baurecht findet sich eine Vielzahl von Regelungen, die ein Bauvorhaben in Einklang mit verschiedenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und dem Nachbarschaftsrecht bringen sollen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde eruiert im Genehmigungsverfahren automatisch, ob diese Vorschriften eingehalten wurden. Zwar ist es möglich, als Nachbar einen Antrag zu stellen um am Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden, dies stellt jedoch eher die Ausnahme dar. Alternativ können Nachbarn auch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn Sie sich durch ein Bauvorhaben in Ihren Rechten beschnitten fühlen.

Was kann man machen, wenn ein Bauantrag abgelehnt wird?

Wurde Ihr Bauantrag abgelehnt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Baurecht aus Düren gegen diesen Ablehnungsbescheid vorgehen. Dies geschieht, indem Sie fristgerecht einen Widerspruch einlegen.

Was versteht man im Baurecht unter wesentlichen Mängeln?

Wie Ihr Anwalt für Baurecht Ihnen erläutern kann, wird gemeinhin dann ein wesentlicher Mangel angenommen, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks eingeschränkt ist oder wenn das Werk nicht den Regeln der Technik entspricht. Ihr Rechtsanwalt für Baurecht wird aber weiterhin ausführen, dass die Einstufung als wesentlicher Mangel stark einzelfallabhängig ist und individuell betrachtet werden muss.

Das Vorliegen eines wesentlichen Mangels berechtigt Sie übrigens dazu, die Bauabnahme zu verweigern. Mehr dazu erfahren Sie von Ihrem Anwalt für Baurecht der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte.

Als Rechtsanwalt für Baurecht helfen wir Ihnen gerne weiter!

Beim Bau eines Hauses können Sie auf die unterschiedlichsten rechtlichen Probleme stoßen. Als Rechtsanwalt für Baurecht können wir Ihnen bei all diesen Problemen unter die Arme greifen und uns mit Behörden, Architekten, Handwerkern oder Bauträgern für Sie auseinandersetzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei Ihrem Anwalt für Baurecht aus Düren und lassen Sie sich von uns Ihre Sorgen abnehmen.