Gemeinsames Sorgerecht Kinder

Gemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern besitzen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht ihrer Kinder. Dies gilt selbstverständlich für die Zeit des Zusammenlebens, ist aber auch für die Zeit nach einer Trennung oder Scheidung relevant. Denn im Regelfall steht auch Eltern die nicht zusammenleben die gemeinsame elterliche Sorge zu. Wenn Sie mehr über die Rechten und Pflichten des Sorgerechts und die Möglichkeiten der Ausgestaltung der elterlichen Sorge nach einer Trennung erfahren möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Sorgerecht“?

Unter Sorgerecht versteht man die Fürsorge für ein minderjähriges Kind durch die Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen. Dabei gliedert sich die elterliche Sorge in verschiedene Bereiche. Diese sind die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretungsmacht.

Der Bereich der Personensorge beinhaltet die Beaufsichtigung, Pflege und Erziehung des Nachwuchses. Alle persönlichen Angelegenheiten des Kindes werden somit von der Personensorge erfasst. Welche Schule soll das Kind besuchen, wie wird es ernährt und wo befindet sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes? All diese Entscheidungen gilt es für Eltern im gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam treffen.

Unter die Vermögenssorge wird der Bereich der elterlichen Sorge subsumiert, der sich mit den finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des minderjährigen Nachwuchses beschäftigt. In der Regel verwalten Eltern Vermögen für ihre Kinder.

Der letzte Teilbereich des Sorgerechts ist die Vertretungsmacht. Diese ermöglicht den Eltern die rechtliche Vertretung ihrer Kinder, beispielsweise bei Behörden oder Bankinstituten.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Inhalte das Sorgerecht im Detail erfasst und was geschieht, wenn Eltern sich über bestimmte Fragen des Sorgerechts nicht einig sind, dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Sorgerecht Ihres Vertrauens der Kanzlei Dettmeier aus Düren.

Welche Rechten und Pflichten ergeben sich aus gemeinsamer elterlicher Sorge?

Wie bereits erwähnt, umfasst das Sorgerecht unterschiedliche Bereiche des Lebens des gemeinsamen Kindes. Aus der elterlichen Sorge ergeben sich für die Eltern bestimmte Rechte, aber im Umkehrschluss auch Pflichten.

Zu den Pflichten der Eltern zählt, dass es die körperlichen, seelischen, sozialen, geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Kindes zu wahren und zu fördern gilt. Das Sorgerecht verpflichtet sorgeberechtigte Personen außerdem, Entscheidungen über die Erziehung und Lebensführung, sowie die Gesundheits- und Vermögensfürsorge für die betreffenden minderjährigen Kinder zu treffen.

In der Praxis ist es selbstverständlich nicht möglich, jede noch so kleine Entscheidung den Alltag des Kindes betreffend mit dem anderen Elternteil abzusprechen. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der jeweils betreuende Elternteil durchaus alleine entscheiden. Sollen jedoch wesentliche Fragen im Leben des Kindes entschieden werden, wie ein möglicher Umzug, die Frage nach der richtigen Schule oder gesundheitliche Angelegenheiten, dann müssen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht diese zwingend gemeinsam treffen.

Alleiniges Sorgerecht mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts erstreiten

Zwar ist gemeinsames Sorgerecht auch nach einer Trennung die Regel, doch gibt es bestimmte, sehr restriktive Voraussetzungen, die das alleinige Sorgerecht bedingen können.

Welche Voraussetzungen das genau sind, kann Ihnen unser Rechtsanwalt für Familienrecht in Düren bei einem persönlichen Termin genauer erläutern. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen auf, ob und wie Sie möglicherweise ein alleiniges Sorgerecht erlangen können.