Stalking – Was Sie aus Sicht eines Rechtsanwalts dazu wissen sollten!
Sie erhalten ständig unerwünschte Anrufe? Jemand lungert ständig vor Ihrer Haustür herum und verfolgt oder belästigt Sie? Dann sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, der mit der Straftat des Stalkings vertraut ist.
Was versteht man unter Stalking?
Stalking bezeichnet das wiederholte widerrechtliche und unerwünschte Nachstellen einer Person. Hierbei reicht ein einzelnes Nachstellen allein noch nicht aus, um den Straftatbestand des Stalkings zu erfüllen. Zudem muss die Lebensgestaltung des Opfers durch das Verhalten des Täters erheblich beeinträchtigt worden sein.
Zu den Handlungen, die als wiederholtes widerrechtliches Verfolgen oder Nachstellen einer Person gewertet werden können, zählen auch das penetrante bedrohen, belästigen oder terrorisieren. Selbstverständlich kann auch die Ausübung von psychischer und körperlicher Gewalt als Stalking klassifiziert werden.
Da die Straftat sich üblicherweise auf viele verschiedene strafbaren Handlungen erstreckt, kann nicht von einem typischen Ablauf des Stalkings gesprochen werden.
Wenn Sie in Ihrem Fall erfahren, ob das belästigende Verhalten einer Person als Stalking eingestuft werden kann oder noch als unerwünschte Kontaktaufnahme oder eventuell als Belästigung eingeordnet werden kann, dann wenden Sie sich an unseren Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren.
Cyberstalking als Unterform des Stalkings
Auch wenn Sie online von einem Stalker belästigt werden, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn ebenfalls für den Fall, dass jemand über soziale Medien oder andere Online-Kanäle versucht immer wieder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und eine Art der penetranten Belästigung vorliegt, kann der Stalking Tatbestand unter Umständen erfüllt sein. Aber ebenfalls der Missbrauch von sozialen Medien durch die Erstellung von Fake-Accounts und das Verbreiten von verleumderischen Inhalten oder Fotos kann Ausdruck des Cyberstalkings sein.
Da all diese Taten für die Opfer meist sehr belastend sind, sollten Sie als Betroffener solch ein Verhalten auf keinen Fall hinnehmen. Wenden Sie sich zunächst an einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düren, bevor Sie den Täter bei der Polizei anzeigen. Dieser kann Ihnen aufzeigen, wie Sie das Stalking am besten beweisen können. Denn leider reicht die Aussage des Opfers in der Regel nicht aus, um Anklage zu erheben.
Dokumentieren Sie beispielsweise alle Kontaktversuche des Täters und schreiben Sie alles auf, was später einmal im Zusammenhang mit dem Stalking von Bedeutung sein könnte.
Was gilt es hinsichtlich der Strafbarkeit des Stalkings zu wissen?
Im Jahr 2007 wurde die Gesetzgebung im Hinblick auf das Stalking modifiziert und verschärft. Ein Stalking-Gesetz wurde verabschiedet und die Vorschriften des § 238 StGB angepasst. Demnach kann eine andauernde und sich wiederholende Belästigung, die für das Opfer eine enorme Belastung darstellt, strafrechtlich geahndet werden. Trotz dieser gesetzlichen Verschärfung, werden leider immer noch viel zu wenige Stalking-Fälle vor Gericht verhandelt und enden somit meist ohne eine Verurteilung des Täters.
Sollten auch Sie ein Stalking-Opfer sein, dann wenden Sie sich gerne an einen unserer Rechtsanwälte. Wir sind uns bewusst, wie negativ das Leben unter Stalking beeinflusst werden kann und werden alles dafür tun, dass dieses Leiden für Sie ein Ende hat und Sie endlich wieder angstbefreit leben können.