Anwalt Kindesunterhalt Düren

Kindesunterhalt – Wieviel muss man zahlen und wann?

Ein zentrales Thema des Familienrechts ist der Kindesunterhalt. Getrenntlebende Eltern streiten nach einer Trennung oder Scheidung nicht selten darüber, wie hoch er ausfallen sollte und zu welchem Zeitpunkt der Unterhalt für das Kind geleistet werden muss. Diese Fragen und auch zahlreiche weitere rund um das Thema Kindesunterhalt kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Düren professionell beantworten.

Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?

Grundsätzlich hat jedes minderjährige Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern. Lebt das Kind gemeinsam mit seinen Eltern zusammen, wird dieser Unterhaltsanspruch durch die Pflege, die Ernährung und die Erziehung gewährt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Unterhaltsfrage also noch nicht relevant. Erst dann, wenn die Eltern sich trennen oder scheiden lassen, stellt sich die Frage nach der zu zahlenden Höhe des Kindesunterhalts und wer überhaupt zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist.

Unterhaltspflichtig ist generell der leibliche und anerkannte Elternteil, bei welchem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Während der Elternteil, bei welchem das Kind zum größten Teil lebt, seinen Unterhaltsverpflichtungen durch die Gewährung von Kost und Logis nachkommt, ist der andere zur Zahlung des sogenannten Barunterhalts verpflichtet.

In welcher Höhe muss Kindesunterhalt geleistet werden?

Mandanten, die sich an einen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht wenden, möchten in der Regel wissen, wieviel Unterhalt sie oder Ihr Ex-Partner zu leisten haben. Die Höhe des Kindesunterhalts ist hierbei maßgeblich von zwei Faktoren abhängig. Zum einen von der Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen und zum anderen vom Alter des betreffenden Kindes.

Wichtigstes Orientierungsinstrument zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle. Diese unterteilt sich in vier Spalten und ist nach Einkommensstufen und dem Alter des Kindes geordnet. Vom Familiengericht wird die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.

Selbstverständlich können Sie und Ihr Ex-Partner aber auch hiervon abweichende Unterhaltsvereinbarungen treffen, wenn Sie dies möchten. Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Düren natürlich ebenfalls behilflich sein. Bedenken Sie allerdings bereits im Vorfeld, dass die Zahlung des Kindesunterhalts in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Selbstbehalt muss beim Kindesunterhalt beachtet werden

Selbstverständlich berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Frage nach der Höhe des Kindesunterhalts auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. So ist der sogenannte „Selbstbehalt“ ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle vermerkt, also der Anteil am eigenen Einkommen, der beim Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, damit dieser noch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Wissen sollten Sie in diesem Zusammenhang, dass der „Selbstbehalt“ in Bezug auf den Kindesunterhalt niedriger angesetzt wird als beim Ehegattenunterhalt. Weitere Fragen zum Selbstbehalt können Sie gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht klären.

Unterhaltsansprüche durchsetzen mit Ihrem Rechtsanwalt für Kindesunterhalt aus Düren

Sollte Ihr Ex-Partner seinen Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nicht nachkommen oder verlangt Ihr Ex zu viel Unterhalt von Ihnen, können wir in Ihrem Namen die Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen oder auch unrechtmäßige Ansprüche abwehren. Natürlich werden Sie bei uns auch ausführlich zum Thema Kindesunterhalt aufgeklärt und finden in uns einen verlässlichen Partner, der Sie professionell und bundesweit vertritt.