Abfindung Kündigung Anspruch

Abfindung bei Kündigung: Wann habe ich Anspruch?

Ihnen wurde gekündigt? Sie fragen sich, wie Ihre nächsten Schritte aussehen könnten und ob Sie vielleicht sogar Anspruch auf eine Abfindung haben könnten? Dann wenden Sie sich am besten gleich nach Erhalt Ihrer Kündigung an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei Dettmeier aus Düren.

Anspruch auf Abfindung nach Kündigung ist nicht die Regel

Viele Arbeitnehmer gehen nach einer Kündigung davon aus, dass sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch dieser Anspruch ist weniger weit verbreitet als man denkt. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch ist in der Regel nicht gegeben. Dennoch gibt es Fälle in denen Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung bereit sind. Die Durchsetzung dieser Abfindungsansprüche kann durch einen Rechtsanwalt übernommen werden. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich – immer mit dem Ziel, Ihre Rechte durchsetzen.

Wann liegt ein Anspruch auf Abfindung vor?

Ein Anspruch auf Abfindung liegt vor, wenn dieser explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Dies ist selten, kann aber insbesondere bei hochrangig zu besetzenden Arbeitsplätzen vorkommen. Des Weiteren kommt es vor, dass in größeren Betrieben durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan ausgehandelt wurde, der entsprechende Vorschriften bezüglich Abfindungen enthält. Kommt es nun zu einer betriebsbedingten Kündigung, kommen die Abfindungsregelungen zum Tragen.

Mit einem Rechtsanwalt eine Abfindung ohne direkten Rechtsanspruch erhalten

Möchte ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer beenden, doch ist die Wirksamkeit der angestrebten Kündigung aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes fraglich, schlagen sie oftmals einen sogenannten Aufhebungsvertrag vor. Durch einen Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und außergerichtlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Vorteil solch eines Vertrages liegt für den Arbeitgeber darin, dass er keinerlei Kündigungsfristen beachten und sich nicht an den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Kündigungsschutz halten muss. Um die „Motivation“ des Arbeitnehmers zur Zustimmung zu solch einem Vertrag zu erhöhen, wird in vielen solcher Aufhebungsverträge eine Abfindung aufgenommen.

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, dann wenden Sie sich bestenfalls an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Sie auch über die Nachteile eines solchen Vertrags informiert und Sie entsprechend beraten kann.

Kündigungsschutzklage und Abfindung – Wir setzen uns für Sie ein!

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und möchte er sich gegen diese Kündigung wehren, weil er sie für nicht wirksam hält, strebt er häufig eine Kündigungsschutzklage an. Zwar hat die Kündigungsschutzklage im Eigentlichen den Zweck, gerichtlich feststellen zu lassen, dass ein Arbeitsverhältnis noch besteht, doch häufig lassen sich die Parteien auch auf andere Lösungsoptionen ein.

Da das Gericht in einem ersten Termin in der Regel versucht eine Einigung zwischen Kläger und Beklagtem zu erzielen, kann auch hier das Thema der Abfindung zur Sprache kommen. Denn hat der Arbeitnehmer gute Chancen darauf, dass er den Prozess gewinnt und möchte der Arbeitgeber dem möglicherweise langen Rechtsstreit entgehen und bietet somit nicht selten die Zahlung einer Abfindung an.

Auch der Arbeitnehmer hat möglicherweise kein Interesse mehr daran für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der ihn eigentlich loswerden möchte. Eine Abfindungszahlung kann somit für beide Seiten eine akzeptable Lösung sein.

Wurde auch Ihnen gekündigt und möchten Sie Ihre Chancen auf eine mögliche Abfindung erfahren, so wenden Sie sich am besten gleich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei aus Düren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.