Rechtsanwalt Gefährliche Körperverletzung Düren

Gefährliche Körperverletzung – Wissenswertes vom Rechtsanwalt in Düren

Wer einer Straftat beschuldigt wird oder Opfer einer solchen Straftat wird, in dessen Leben ändert sich auf einen Schlag vieles. In beiden Fällen sollten Sie sich umgehend an einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Unsere Rechtsanwälte in Düren sind von der ersten Befragung durch die Polizei bis zum Ende des strafrechtlichen Prozesses an Ihrer Seite. Eine Straftat, die häufig vor Gericht verhandelt wird, ist die gefährliche Körperverletzung. Doch was verbirgt sich hinter diesem Straftatbestand und welches Strafmaß ist bei einer Verurteilung zu erwarten?

Was genau ist eine gefährliche Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung findet sich in § 224 StGB und ist gegeben, wenn jemand eine andere Person in besonders gefährlicher Art und Weise misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Eingestuft wird der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung als Qualifikation der sogenannten einfachen Körperverletzung. Als strafschärfend wirken die besonderen Tatbegehungsumstände, also die Art und Weise, wie die Straftat begangen wurde.

Um die besonderen strafschärfenden Merkmale des § 224 I StGB zu erfüllen, muss die Körperverletzung entweder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs durchgeführt werden oder mithilfe von Gift oder eines anderen gesundheitsschädigenden Stoffes begangen werden.

Zudem ist der Straftatbestand des § 224 I StGB erfüllt, wenn die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder durch eine lebensgefährdende Behandlung begangen wird.

Gerne erläutert Ihnen Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düren, ob in Ihrem Fall die Tatbestandsmerkmale für eine gefährliche Körperverletzung gegeben sind.

Gefährliche Körperverletzung – Unsere Rechtsanwalt erläutert die Tatbestandsmerkmale

Für einen juristischen Laien ist es nicht immer leicht zu verstehen, was sich hinter dem Begriff des Giftes oder eines gesundheitsgefährdenden Stoffes verbirgt oder wie genau man das gefährliche Werkzeug aus § 224 I Nr. 2 StGB zu verstehen hat.

So versteht man beispielsweise unter einer Waffe jeden Gegenstand, der gemäß seiner ursprünglichen Zweckbestimmung dazu dienen soll, durch körperliche Einwirkung einen Menschen erheblich zu verletzen. In diese Kategorie fallen beispielsweise Schusswaffen oder (lange) Messer. Ein gefährliches Werkzeug wiederum kann ein beweglicher Gegenstand sein, der aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art der Verwendung dazu eingesetzt wird, erhebliche Verletzungen zu verursachen. So kann beispielsweise eine einfache Eisenstange, ein Baseballschläger oder eine Rasierklinge dazu benutzt werden, einen Menschen zu verletzen.

Welches Strafmaß hat die gefährliche Körperverletzung?

Natürlich interessiert Beschuldigte einer gefährlichen Körperverletzung besonders die Frage, welches Strafmaß sie bei einer Verurteilung aufgrund dieses Straftatbestandes erwartet. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet werden. Liegt ein minder schwerer Fall vor, kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wird Ihnen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, dann schalten Sie möglichst frühzeitig einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger ein. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren kann Sie professionell und bundesweit beraten und vertreten, wenn Sie einer Straftat der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt werden.