Arbeitslosengeld Rechtsanwalt Sozialrecht

Arbeitslosengeld – Was Sie laut Sozialrecht wissen und beachten müssen!

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der kennt nicht immer alle mit diesem Anspruch im Zusammenhang stehenden Voraussetzungen und weiteren Ansprüche. Das Sozialrecht kann ein sehr undurchsichtiges Rechtsgebiet sein, so dass die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Sozialrecht der Kanzlei Dettmeier aus Düren hilfreich sein kann.

Was ist das Arbeitslosengeld und unter welchen Voraussetzungen haben Sie ein Anspruch auf es?

Das Arbeitslosengeld stellt eine soziale Absicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dar, die ihre Beschäftigung verloren haben. Durch diese soziale Absicherung sollen Arbeitssuchende einen angemessenen Lebensunterhalt erhalten, während sie auf der Suche nach einer neuen Anstellung sind.

Das Arbeitslosengeld soll das ausbleibende Arbeitsentgelt ersetzen und wird daher auch als Entgeltersatzleistung bezeichnet. Finanziert wird es aus Beiträgen der Arbeitnehmer und (im Angestelltenverhältnis) deren Arbeitgeber.

Wie Ihr Rechtsanwalt aus Düren Ihnen erläutern kann, muss, damit Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben, eine Arbeitslosigkeit gegeben sein. Gemäß des Sozialgesetzbuches III gilt als arbeitslos, wer nicht mehr als 15 Stunden in der Woche beschäftigt oder selbstständig tätig ist.

Voraussetzung für die Zahlung durch die Arbeitsagentur ist außerdem, dass Sie sich zuvor persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben müssen.

Damit Sie in der Folge nicht mit einer Sperrzeit belegt werden, müssen Sie die Meldung Ihrer Arbeitslosigkeit spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit durchführen. Empfehlenswert ist die Meldung jedoch bereits im Vorfeld. Die Arbeitslosenmeldung kann bereits bis zu drei Monate vor der erwarteten Erwerbslosigkeit angezeigt werden.

Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Wie Sie in einem Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt für Sozialrecht erfahren werden, hat der Erhalt von Arbeitslosengeld noch weitere Voraussetzungen. So müssen Sie zwei Jahre vor Ihrer aktuellen Arbeitslosigkeit für mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Dies wird als sogenannte Anwartschaft bezeichnet. Auch die Zeit, in der Sie Krankengeld bezogen haben, Wehrdienst geleistet haben oder in Mutterschaft waren, wird hierbei angerechnet. Als weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen Sie selbstverständlich einen diesbezüglichen Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt haben. Diese Antragstellung kann auch online abgewickelt werden. Als Bearbeitungszeit sollten Sie mit bis zu 3 Wochen rechnen.

In welcher Höhe und für welchen Zeitraum können Sie Arbeitslosengeld erhalten?

Wie hoch Ihr Bezug von Arbeitslosengeld ausfällt, hängt davon ab, wieviel Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Durchschnitt verdient haben. In der Regel bekommen Sie 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelt als Arbeitslosengeld 1 ausbezahlt. Haben Sie eins oder mehr Kinder, dann wird der Prozentsatz auf 67 Prozent des Nettoentgelts erhöht.

Auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden kann auf der anderen Seite jedoch das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung. Erstreckt sich diese Nebenbeschäftigung auf weniger als 15 Wochenstunden, dann wird ein pauschaler Freibetrag von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wiederum richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung. So haben Sie bei einer 12-monatigen Beschäftigung Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld von 6 Monaten und bei einer Beschäftigungsdauer von 24 Monaten auf 12 Monate Arbeitslosengeld.

Alle weiteren offenen Fragen zu diesem Thema können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Sozialrecht aus Düren besprechen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen auch dabei helfen, sich mit den zuständigen Behörden auseinander zu setzen.