Eigenbedarfskündigung – So reagieren Sie richtig!
Wem eine Kündigung seines Vermieters ins Haus flattert, der steht zumeist einmal unter Schock. Da die Kündigung eines Mieters durch den Vermieter nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist, sollte solch ein Kündigungsschreiben durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Dies kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter hilfreich sein. Der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vermieter ist übrigens die Eigenbedarfskündigung. Doch wann darf ein Vermieter eigentlich wegen Eigenbedarf kündigen und was ist dabei zu beachten?
Was ist eine Eigenbedarfskündigung und welche Voraussetzungen hat sie?
Von einer Eigenbedarfskündigung spricht man dann, wenn der Vermieter einer Mietwohnung seinen Mieter deshalb kündigt, weil er Eigenbedarf anmeldet. Der Vermieter kann dann Eigenbedarf geltend machen, wenn er die betreffende Mietwohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Dieses Recht des Vermieters ergibt sich aus Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Düren kann Ihnen erläutern, welcher Personenkreis genau als gesetzlich anerkannte Bedarfsperson gilt. Gesetzlich anerkannt sind Angehörige wie Eltern und Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Cousins und Cousinen oder Stiefkinder und Onkel sowie Tanten.
Auch Personen, die nicht mit dem Vermieter verwandt sind, können ausnahmsweise als Bedarfspersonen anerkannt werden. Und zwar dann, wenn es sich um Pflegepersonal, Hausangestellte oder natürlich Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner handelt. Bei weiter entfernten Verwandten wie Cousins, Großneffen oder Stiefenkel muss dies bei einer Eigenbedarfskündigung entsprechend nachgewiesen werden.
Gründe für die Eigenbedarfskündigung müssen durch den Vermieter dargelegt werden
Auch wenn Sie als Vermieter einem Mieter eine Eigenbedarfskündigung zukommen lassen möchten, sollten Sie sich diesbezüglich zunächst von einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen. Denn gerade in Bezug auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt es einige Stolpersteine zu meiden.
Gemäß § 573 BGB muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben, wenn er eine Eigenbedarfskündigung in Betracht zieht. Wichtigste Voraussetzung für die Eigenbedarfskündigung ist, dass der angemeldete Eigenbedarf auch tatsächlich vorliegt.
Dass ein Verwandter einfach nur die Wohnung bewohnen möchte, reicht als Grund für die Eigenbedarfskündigung nicht aus. Vielmehr muss der Vermieter im Kündigungsschreiben genau darlegen, aus welchen Gründen die Bedarfsperson genau zu diesem Zeitpunkt die Mietwohnung benötigt. Eine ausschließlich aus gewerblichen Gründen vorgenommene Eigenbedarfskündigung ist übrigens nicht zulässig.
Worauf muss bei einer Eigenbedarfskündigung noch geachtet werden?
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs muss schriftlich erfolgen und per Post zugestellt werden. Selbstverständlich muss die Kündigungsfrist eingehalten werden und die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein. Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Düren kann Ihnen genau darlegen, wann eine Eigenbedarfskündigung als missbräuchlich eingestuft wird.
Kündigt der Vermieter dem Mieter mit der Begründung, dass er die Wohnung für Eigenbedarf benötigt, besitzt jedoch auch noch eine andere gleich geeignete Wohnung, die er nutzen könnte, dann gilt die Kündigung wegen Eigenbedarfs als missbräuchlich. Auch dann, wenn dem Vermieter die Gründe für die Eigenbedarfskündigung bereits bei Abschluss des Mietvertrages bekannt waren, er diese aber dem Mieter verschwiegen hat, liegt ein Missbrauch vor.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Eigenbedarfskündigung erfahren möchten, z.B. wie Sie als Mieter dagegen vorgehen oder als Mieter diese umsetzen können, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht unserer Kanzlei in Düren gerne weiter. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt der Kanzlei Dettmeier und wir schauen uns Ihren individuellen Fall aus juristischer Sicht gemeinsam an.