Mietrecht: Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf: Es zählt der Einzelfall

Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf: Es zählt der Einzelfall

Ein sorgfältiges Vorgehen ist bei der Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf erforderlich

Bei einer Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf gilt es, gemäß dem Bundesgerichtshof, mehr Sorgfalt an den Tag zu legen. Denn in diesem Fall dürfen die Verantwortlichen nicht nach einem bestimmten Schema vorgehen. Es gilt hierbei stets, den Einzelfall zu prüfen.

Einer Großfamilie wird die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt

Seit dem Jahr 2010 lebte eine Großfamilie in einer Vier-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Als es im Jahr 2016 zu einem Wechsel der Besitzer kam, erklärten die neuen Vermieter der Familie 2017 die Kündigung. Als Grund wurde hierfür der Eigenbedarf genannt.

Der Großfamilie blieb gemäß dieser Erklärung, bis Ende Oktober 2017 Zeit, die Wohnung mitsamt ihren fünf Kindern zu verlassen. Auch wurde einer zweiten Familie mit drei Kindern ihre Wohnung im Dachgeschoß gekündigt.

Die Betroffenen legten gegen die Kündigung Klage ein, wobei das Frankfurter Landgericht zunächst zugunsten der Kläger entschied. Grund dafür sei die unzumutbare Härte des Vorgehens seitens der Vermieter. Die Mieter dürften demnach auf unbestimmte Zeit in der Wohnung bleiben.

Auf die Lebensplanung der Vermieter ist Rücksicht zu nehmen

Beim Landgericht wurde die Entscheidung vor allem aufgrund des Arguments, dass es den Mietern wegen der ausländischen Abstammung der hohen Zahl an Kindern schwer falle, eine Wohnung zu finden, gefällt. Allerdings reicht dem Bundesgericht diese Argumentation in Bezug auf das Mietrecht nicht aus.

Denn gemäß dem BGH wurde es seitens des Landesgerichts verabsäumt, einen Blick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kläger zu werfen. Des Weiteren gelte es, die Lebensplanung der Vermieter in Bezug auf das Mietrecht zu berücksichtigen.

Aufgrund der mangelhaften Überprüfung des Falls, ist eine erneute Verhandlung erforderlich.

Eine genaue Prüfung der Fälle ist erforderlich

Das BGH fordert Landesgerichte nun dazu auf, bei einer Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf, den jeweiligen Sachverhalt genauer zu überprüfen. Weder seien die lange Wohndauer noch das hohe Alter eines Mieters automatisch ein Hinderungsgrund.

Um Neuverhandlungen im Mietrecht zu vermeiden, ist jeder Fall genau zu überprüfen.

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