Spritztour mit Folgen – Mit dem Auto zum Flughafen
Nutzung eines Parkservices am Flughafen Düsseldorf
Eine Dürener Familie mit zwei Kindern hatte im August 2017 am Flughafen Düsseldorf auf ein Online-Angebot zurückgegriffen. Eine Düsseldorfer Firma bietet hier einen Service an, der darin besteht, dass das Fahrzeug vor Ort am Terminal entgegengenommen, auf einem überwachten Parkplatz am ca. 2 km entfernten Firmengelände für zwei Wochen abgestellt und nach dem zweiwöchigen Urlaub unmittelbar nach der Rückkehr am Terminal wieder in Empfang genommen werden kann. Für den Preis von 61,00 € erschien der Service angemessen, zumal die Aussicht, sich nicht mit Gepäck bestückt von und zu weitab liegenden und überteuerten Parkplätzen am Flughafengelände begeben zu müssen, reizvoll war.
Einer sich später als wichtig herausstellenden Eingebung folgend, hatte der Dürener bei seinem erst ca. vier Monate alten und fast neuwertigen Fahrzeug den Kilometerstand durch Abfotografieren mit Smartphone dokumentiert, bevor er das Auto in die Hände der Düsseldorfer Firma gab.
Böses Erwachen nach dem Urlaub
Als die Familie zwei Wochen später mit einem Nachtflug aus der Türkei zurückkam, verlief die Übergabe des Fahrzeuges ausgesprochen hektisch. Das Personal war offensichtlich in Eile, drückte dem verdutzten Dürener lediglich die Kfz-Schlüssel in die Hand und schon waren die Herren wieder verschwunden.
In der Dunkelheit waren auch keine Veränderungen am Fahrzeug zu bemerken. Seltsam erschien allerdings, dass mit dem Fahrzeug knapp 70 km zurückgelegt worden waren und die Warnkontrollleuchte für den Reifendruck aufblinkte.
Als die Dürener Familie das Fahrzeug am Folgetag in der Werkstatt vorführte, folgte das böse Erwachen:
Das Fahrzeug hatte auf seiner Spritztour während der Urlaubsabwesenheit einen schweren Unfall erlitten. Die Reifen- und Originalventile waren zum Teil ausgetauscht und durch nicht passende und darüber hinaus beschädigte Exemplare ersetzt worden. Die Ventile waren mit dem Reifendruckkontrollsystem nicht kompatibel. Die hintere rechte Felge war durch einen Schlag, der eine Überprüfung der Spur des Fahrzeuges erforderte, schwer beschädigt und am vorderen Kotflügel war ein Lackschaden entstanden.
Klare Verletzung des Verwahrungsvertrages
Nachdem Telefonate und Anschreiben des Düreners gegenüber der Firma ohne Antwort blieben, schloss sich sowohl ein noch laufendes Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf als auch eine Schadensersatzklage vor dem Amtsgericht Düsseldorf an. Das Amtsgericht Düsseldorf (51 C 417/17) hat die Parkservice-Firma antragsgemäß zu 3.888,80 € Schadensersatz einschließlich Ersatz für die gefahrenen Kilometer sowie Gutachterkosten etc. kostenpflichtig verurteilt.
Das Gericht sieht in dem Verhalten der Parkservice-Firma eine klare Verletzung des Verwahrungsvertrages. Demnach sei das Unternehmen verpflichtet gewesen, dass ihr unbeschädigt übergebene Fahrzeug gegen Beschädigungen zu schützen. Genau das Gegenteil war der Fall.
Wer also sein Fahrzeug in „Verwahrung“ gibt und hierfür Geld bezahlt, hat daher auch Anspruch auf Ersatz von nachgewiesenen Schäden und Mehrkilometern. Die Dürener Familie hatte glücklicherweise den Kilometerstand sorgfältig dokumentiert.