Digitaler Nachlass: WhatsApp, Facebook & Co. aus rechtlicher & technischer Sicht
Digitaler Nachlass kann Teil des Erbes sein
Nur wenige Menschen sind sich heute darüber im Klaren, dass sie auch über digitalen Nachlass verfügen können. Dieser hat in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert. Diesbezüglich wurde eine neue Studie veröffentlicht. Ebendiese geht den datenschutzrechtlichen, technischen und verbraucherschutzrechtlichen Fragen zum digitalen Erbe auf den Grund. Auf Basis der Studie lässt sich eine Anleitung für den Umgang mit diesem Thema ableiten.
Digitaler Nachlass beschreibt Rechtspositionen im Internet
Unter digitalem Nachlass werden die Rechtspositionen der verstorbenen Person im Internet verstanden. Doch nur wenige Menschen machen sich heute Gedanken darüber, was nach ihrem Ableben mit dem virtuellen Teil ihres Vermögens geschieht. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod des Betroffenen, bleibt demnach für viele Angehörige ein Rätsel. Die Studie zum Thema „Digitaler Nachlass“ soll diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen.
Eine Orientierung und Hilfestellung zum digitalen Erbe
In erster Linie soll die Studie eine Hilfestellung sein. Erstellt wurde sie von den Universitäten Regensburg und Bremen sowie vom Fraunhofer Institut SIT. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz förderte diese. Zunächst erklärt das Schriftstück, welche Komponenten überhaupt als digitaler Nachlass anzusehen sind. Dazu werden anschließend die Fragen vom Erb- und Verbraucherrecht abgearbeitet. Auch das Datenschutz- und das Urheberrecht findet dabei Berücksichtigung.
Es wird außerdem erwähnt, in welchen Bereichen und bei welchen Anbietern Verbraucher sowie deren Erben noch benachteiligt sind. Aus dieser Analyse ergibt sich ein Handlungsleitfaden für Betroffene.
Konkrete Empfehlungen zum Thema „Digitaler Nachlass“
In der Studie finden Leser auch Empfehlungen zum Umgang mit dem digitalen Erbe. So wird genannt, unter welchen Einstellungen sie beim Nutzen diverser Online Dienste Vorsorge treffen können. So gerät ein digitaler Nachlass nach ihrem Ableben unumständlich in die richtigen Hände. Der Prozess wird dadurch erheblich vereinfacht.
Das Erbe im Internet wird heute immer wichtiger
Heute spielt die Zuteilung des digitalen Nachlasses eine immer wichtigere Rolle. Denn es nutzen heute bereits sehr viele Menschen Online Dienste diverser Art. Es ist daher notwendig, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nur so wirken Betroffene unerwünschten Aktionen nach ihrem Ableben bezüglich des digitalen Nachlasses entgegen.
Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich beraten!
Sollten Sie zum digitalen Nachlass Fragen haben, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir von Dettmeier|Rechtsanwälte verfügen bereits über ein großes Maß an Erfahrung und gehen auf Ihre Anliegen ein. Unser Team ist bestens ausgebildet und steht Ihnen bei allen Belangen zur Seite.
In Kontakt treten, können Sie mit uns sowohl telefonisch als auch per Email. Auf unserer Homepage haben Sie außerdem die Möglichkeit, uns ein Online-Mandat zukommen zu lassen. Sämtliche Anfragen bearbeiten wir umgehend – Sie müssen somit auch bei schriftlichen Nachrichten nicht mit einer langen Wartezeit rechnen.
Bevorzugen Sie in Bezug auf den digitalen Nachlass das persönliche Gespräch, lassen Sie uns per Kontaktformular einen Nachricht zukommen.